P2P: Connected Communities
April 18, 2024Unterstützung Gemeinde Amel
Mai 3, 2024Unterstützungen der Gemeinde Kelmis
Die verschiedenen Unterstützungsleistungen der Gemeinde für ihre BürgerInnen wurden von uns zusammengetragen: Wir können weder Vollständigkeit noch Aktualität garantieren. Dies dient nur als kleinen Überblick der unsere und Eure Arbeit erleichtern soll - bei weiteren Fragen ist der erste und richtige Ansprechpartner hierbei immer die Gemeinde selbst.
Bürgerbeteiligungshaushalt
Sobald bekannt ist, unter welchen Bedingungen Gelder aus dem Bürgerbeteiligungshaushalt vergeben werden, wird es hier ergänzt. Solange richte Dich bitte mit Deinen Fragen an Deine Gemeinde.
andere monetäre Unterstützungsformen
Grundzuschuss für Vereine und Vereinigungen
- Der Sitz des Vereins muss in der Gemeinde Kelmis liegen.
- Die hauptsächliche Aktivität muss in der Gemeinde Kelmis durchgeführt werden.
- Die Mitglieder müssen mehrheitlich (über 50%) in der Gemeinde Kelmis wohnhaft sein.
- Der Verein muss mindestens ein Jahr bestehen und eine regelmäßige Tätigkeit ausüben.
- Der Verein erhält den Subsidienantrag Ende Januar und muss diesen bis zum 31. März einreichen damit er Anrecht auf eine Bezuschussung vor dem 30. Juni hat. Anträge die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni bei uns eingehen werden spätestens zum 31. Dezember ausbezahlt. Alle Anträge welche nach dem 30. Juni eingereicht werden, werden für dieses Jahr nicht mehr akzeptiert.
- Der Verein darf in keiner anderen Gemeinde einen Basiszuschuss erhalten.
- Alle Vereine sind verpflichtet dem Antrag eine Liste der aktiven Mitglieder beizufügen.
- Alle Vereine sind verpflichtet dem Antrag einen Tätigkeitsbericht des Vorjahres / der Vorsaison beizufügen.
- Die Vereine die im letzten Jahr einen Basiszuschuss der Gemeinde Kelmis erhalten haben sind verpflichtet dem Antrag Rechnungen in Höhe des letzten Zuschusses beizufügen. So können wir prüfen ob der Verein den Basiszuschuss auch genutzt hat.
- eder Sportverein ist verpflichtet dem Antrag eine Kopie der Haftpflicht- & Unfallversicherung beizufügen.
- Es gibt keinen Mindest- oder Höchstförderungsbetrag
- Die Antragsformulare werden Anfang-Mitte Januar versendet und müssen von den Antragsstellern bis zum 31.03 des selben Jahres zurückgesendet werden. Der Zuschuss wird dann zwischen Juli und September ausgezahlt.
- Luca Samadello per Telefon 0032 8763 9848 oder per E-Mail luca.samadello@kelmis.be
Sonderzuschuss nicht zwingend für Vereine und Vereinigungen
- Es müssen Aktivitäten oder Veranstaltungen sein, die einen außergewöhnlichen Charakter besitzen.
- Nicht anerkannte Vereine, Organisationen und Vereinigungen können ebenfalls einen Antrag auf einen Sonderzuschuss stellen.
- Die Sonderzuschüsse sind beim GK schriftlich zu beantragen.
- Der Antrag benötigt eine genaue Beschreibung des geplanten Projekts oder der Veranstaltung.
- Der Antrag muss vor Beginn der zu unterstützenden Initiative gestellt werden.
- Alle Vereine, mit Ausnahme der Karnevalsvereine werden beim Vereinsjubiläum ein Sonderzuschuss gewährt, der dem Alter des Vereins multipliziert mit 10 entspricht. Als Vereinsjubiläum gilt jede Periode von 25 Jahren.
- Karnevalsvereine werden bei Vereinsjubiläen ein Sonderzuschuss gewährt, der dem Alter des Vereins multipliziert mit 5 entspricht. Als Vereinsjubiläum gilt jede Periode von 11 Jahren.
- Es gibt keinen Mindest- oder Höchstförderungsbetrag
- Der Antrag wird auf das nächstgelegene Gemeindekollegium (immer donnerstags, mit wenigen Ausnahmen) gesetzt. Wenn der Antrag angenommen wird erhält der Antragssteller Bescheid. Die Auszahlung erfolgt meist nach Erhalt von Rechnungen welche die Höhe des Zuschusses der Gemeinde decken. Wenn ein Verein beispielsweise einen Antrag für 500€ für Pokale genehmigt bekommt, erhalten Sie erst die 500€ wenn Sie uns die Rechnung der Pokale geben.
- Luca Samadello per Telefon 0032 8763 9848 oder per E-Mail luca.samadello@kelmis.be
nicht monetäre Unterstützungsformen
Materialien
Es werden für alle Materialen Kautionen erhoben. Die Gemeinde bietet ebenfalls eine logistische Unterstützung an - es werden hierbei Stundenlohn und Gerätschaften in Rechnung gestellt.
- 2 Ausstellungstafeln
- 40 Bühnenelemente
- 5 dünne 5 dicke Fahnenmaste
- 6 Fahnenständer inkl. Fahnen
- 1 fahrbares Gerüst bis 10m Höhe
- 11 Holzpodeste
- 2 25m lange Lichtgirlanden
- 10 Kableschutzmatten
- 1 Mobile Bühne
- 15 Mülltonnen
- 200 NADAR Absperrgitter
- 15 Parkhinweisschilder
- 1 Rednerpult
- 2 Scheinwerfer
- 250 Stühle
- 1 Treppe
- 30 Weihnachtsbuden
- Nathalie Kohl per Telefon 0032 8763 9820 oder per E-Mail nathalie.kohl@kelmis.be oder verwaltung@kelmis.be
Kulturheim Hergenrath
Die Räumlichkeit kann gegen eine keine Pauschale gemietet werden
- 2€/ Stunde für Vereine mit sozialem Charakter
- 6€/ Stunde für alle anderen Vereine
- kleiner Raum: 15-20 Personen
- großer Raum: ca. 150 Personen (je nachdem ob stehend oder sitzend)
- Die Räumlichkeiten sind barrierefrei