Unterstützung Gemeinde Raeren
August 8, 2024Unterstützung Gemeinde Büllingen
September 12, 2024Unterstützungen der Stadt Eupen
Die verschiedenen Unterstützungsleistungen der Gemeinde für ihre BürgerInnen wurden von uns zusammengetragen: Wir können weder Vollständigkeit noch Aktualität garantieren. Dies dient nur als kleinen Überblick der unsere und Eure Arbeit erleichtern soll - bei weiteren Fragen ist der erste und richtige Ansprechpartner hierbei immer die Gemeinde selbst.
Bürgerbeteiligungshaushalt
Die Stadt Eupen hat einen Beschluss zur Handhabung des Bürgerbeteiligungshaushaltes gefasst: Ab jetzt könnt ihr Euch ganz einfach bei der Stadt für einen Zuschuss melden: ihr müsst nur einen kurzen Fragebogen ausfüllen! Projekte können gefördert werden, wenn sie sich positiv auf den sozialen Zusammenhalt oder die Umwelt auswirken.
Hier klicken um herauszufinden wie und an wen ihr den Antrag stellen könnt.
andere monetäre Unterstützungsformen
Grundsätzlich sind Zuschüsse bis spätestens 30. November des Vorjahres zu beantragen. Projektzuschüsse bedürfen der Genehmigung durch den Stadtrat – dies kann von der Vorbereitung bis zur Billigung durch die Aufsichtsbehörde bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.
Beantragen entweder per Brief an das Gemeindekollegium oder per E-Mail an finanzdienst@eupen.be
Basisbezuschussung für Vereine
Kultur-Initiativ-Projekte Zuschuss
- Antragsberechtigt sind Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht mit Sitz auf dem Gebiet der Stadt Eupen und die nicht durch die Deutschsprachige Gemeinschaft als professioneller Kulturträger anerkannt sindbesitzen.
- Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die auf dem Gebiet der Stadt Eupen stattfinden
- Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die einen publikumsorientierten Charakter haben oder zur Anwerbung neuer Mitglieder geeignet sind
- Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die der Öffentlichkeit zugänglich sind
- Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die zu keinem Doppelangebot führen.
- Wiederkehrende Veranstaltungen sind von der Bezuschussung ausgeschlossen
- Pro Antragsteller wird jährlich maximal ein Zuschuss im Rahmen der Kulturinitiativprojekte gewährt
- Zuschusshöhe: 50% der Kosten des Projekts, bei einem Maximalbetrag des Zuschusses in Höhe von 2.500 €
- Beantragung mittels formlosen Antrags mit Projektbeschreibung. Nach Überprüfung der Zulässigkeit durch die Zentralverwaltung entscheidet das Gemeindekollegium über die Gewährung des Zuschusses.
Saalmieten Zuschuss
- Nutznießer eines Zuschusses zu einer Saalmiete können ausschließlich Vereinigungen sein, die ihren Sitz in Eupen haben, für eine kulturelle Veranstaltung auf dem Eupener Stadtgebiet.
- Als kulturelle Veranstaltungen im Sinne der Regelung gelten Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Kappensitzungen oder ähnliche Veranstaltungen.
- Der Zuschuss beträgt 30 % der Saalmiete und maximal 300 €. Eine Vereinigung kann diesen Zuschuss nur ein Mal pro Jahr erhalten.
- Für die Bewilligung des Zuschusses müssen die Vereinigungen vor der Veranstaltung einen formlosen Antrag an das Gemeindekollegium stellen, mit Angabe der Art der Veranstaltung, des Datums, des Ortes und der Höhe der Saalmiete. Im Jahr 2019 kann der Antrag auch rückwirkend gestellt werden. Nach der Veranstaltung übermittelt die Vereinigung eine Kopie der Rechnung für die Saalmiete und einen Zahlungsbeleg.
nicht monetäre Unterstützungsformen
Materialverleih
- Barrieren
- Verkehrsschilder und Verkehrskegel
- Sicherheitslampen
- Ausstellungswände
- Pflanzendekorationen
- Fahnen und Fahnenmast
- Stühle
- Müllfässer
- Wasserverteiler, Stromverteilerkasten, und Starkstromkabel
- Siegerpodest
- kleiner Pavillon
- Rednerpult mit Eupener Wappen
- Waschbärenfalle
- Technischer Dienst der Stadt Eupen technischer.dienst@eupen.be
- 30 Tage vor der Veranstaltung oder Ausleihe.
Kolpinghaus Eupen
Jünglingshaus Eupen
Kulturzentrum Alter Schlachthof Eupen
- Diese Räumlichkeiten sind Barrierefrei