Unterstützung Gemeinde Raeren
August 8, 2024Unterstützung Gemeinde Büllingen
September 12, 2024Unterstützungen der Stadt Eupen
Die verschiedenen Unterstützungsleistungen der Gemeinde für ihre BürgerInnen wurden von uns zusammengetragen: Wir können weder Vollständigkeit noch Aktualität garantieren. Dies dient nur als kleinen Überblick der unsere und Eure Arbeit erleichtern soll - bei weiteren Fragen ist der erste und richtige Ansprechpartner hierbei immer die Gemeinde selbst.
Bürgerbeteiligungshaushalt
Sobald bekannt ist, unter welchen Bedingungen Gelder aus dem Bürgerbeteiligungshaushalt vergeben werden, wird es hier ergänzt. Solange richte Dich bitte mit Deinen Fragen an Deine Gemeinde.
andere monetäre Unterstützungsformen
Grundsätzlich sind Zuschüsse bis spätestens 30. November des Vorjahres zu beantragen. Projektzuschüsse bedürfen der Genehmigung durch den Stadtrat – dies kann von der Vorbereitung bis zur Billigung durch die Aufsichtsbehörde bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.
Beantragen entweder per Brief an das Gemeindekollegium oder per E-Mail an finanzdienst@eupen.be
Viertel-Initiativ-Projekte Zuschuss
Projekte zur Aufwertung eines Stadtviertels die zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen sind förderfähig bis zu 2.500 €
Basisbezuschussung für Vereine
die Antragsformulare befinden sich auf https://www.eupen.be/subsidien
Kultur-Initiativ-Projekte Zuschuss
- Antragsberechtigt sind Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht mit Sitz auf dem Gebiet der Stadt Eupen und die nicht durch die Deutschsprachige Gemeinschaft als professioneller Kulturträger anerkannt sindbesitzen.
- Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die auf dem Gebiet der Stadt Eupen stattfinden
- Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die einen publikumsorientierten Charakter haben oder zur Anwerbung neuer Mitglieder geeignet sind
- Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die der Öffentlichkeit zugänglich sind
- Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die zu keinem Doppelangebot führen.
- Wiederkehrende Veranstaltungen sind von der Bezuschussung ausgeschlossen
- Pro Antragsteller wird jährlich maximal ein Zuschuss im Rahmen der Kulturinitiativprojekte gewährt
- Zuschusshöhe: 50% der Kosten des Projekts, bei einem Maximalbetrag des Zuschusses in Höhe von 2.500 €
- Beantragung mittels formlosen Antrags mit Projektbeschreibung. Nach Überprüfung der Zulässigkeit durch die Zentralverwaltung entscheidet das Gemeindekollegium über die Gewährung des Zuschusses.
Jugend-Initiativ-Projekte Zuschuss
- Antragsberechtigt sind Projektinitiatoren, die auf dem Gebiet der Stadt ansässig sind. Dies können VoGs, Einzelpersonen oder Gruppen von Personen sein.
- Bezuschusst werden Projekte, die sich an Jugendliche richten
- Bezuschusst werden Projekte, die auf dem Gebiet der Stadt Eupen stattfinden
- Bezuschusst werden Projekte, die den in Eupen wohnhaften Jugendlichen öffentlich zugänglich
- Bezuschusst werden Projekte, die zu keinem Doppelangebot führen.
- Bezuschusst werden Projekte, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen.
- Wiederkehrende Veranstaltungen sind von der Bezuschussung ausgeschlossen
- Pro Antragsteller wird jährlich maximal ein Zuschuss im Rahmen der Jugend-Initiativprojekte gewährt
- Zuschusshöhe: 50% der Kosten des Projekts, bei einem Maximalbetrag des Zuschusses in Höhe von 2.500 €
- Beantragung mittels formlosen Antrags mit Projektbeschreibung. Nach Überprüfung der Zulässigkeit durch die Zentralverwaltung entscheidet das Gemeindekollegium über die Gewährung des Zuschusses.
Saalmieten Zuschuss
- Nutznießer eines Zuschusses zu einer Saalmiete können ausschließlich Vereinigungen sein, die ihren Sitz in Eupen haben, für eine kulturelle Veranstaltung auf dem Eupener Stadtgebiet.
- Als kulturelle Veranstaltungen im Sinne der Regelung gelten Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Kappensitzungen oder ähnliche Veranstaltungen.
- Der Zuschuss beträgt 30 % der Saalmiete und maximal 300 €. Eine Vereinigung kann diesen Zuschuss nur ein Mal pro Jahr erhalten.
- Für die Bewilligung des Zuschusses müssen die Vereinigungen vor der Veranstaltung einen formlosen Antrag an das Gemeindekollegium stellen, mit Angabe der Art der Veranstaltung, des Datums, des Ortes und der Höhe der Saalmiete. Im Jahr 2019 kann der Antrag auch rückwirkend gestellt werden. Nach der Veranstaltung übermittelt die Vereinigung eine Kopie der Rechnung für die Saalmiete und einen Zahlungsbeleg.
nicht monetäre Unterstützungsformen
Materialverleih
- Barrieren
- Verkehrsschilder und Verkehrskegel
- Sicherheitslampen
- Ausstellungswände
- Pflanzendekorationen
- Fahnen und Fahnenmast
- Stühle
- Müllfässer
- Wasserverteiler, Stromverteilerkasten, und Starkstromkabel
- Siegerpodest
- kleiner Pavillon
- Rednerpult mit Eupener Wappen
- Waschbärenfalle
- Technischer Dienst der Stadt Eupen technischer.dienst@eupen.be
- 30 Tage vor der Veranstaltung oder Ausleihe.
Kolpinghaus Eupen
Kontakt über V.o.G Eastbelgica
Jünglingshaus Eupen
Kontakt über V.o.G Königliches Kulturelle Komitee
der Stadt Eupen
Kulturzentrum Alter Schlachthof Eupen
info@alter-schlachthof.be
- Diese Räumlichkeiten sind Barrierefrei
Schießstand Ochsenalm Eupen
Kontakt über : V.o.G. Schießstand der Kgl. St. Josef Bürgerschützen-Gesellschaft Eupen
Pfadfinderlokale der Einheit St. Martin Eupen
Kontakt über : V.o.G. Camelot
Haus "La Rocca" – Pfadfinderlokale der Einheit Franz von Assisi
Kontakt über : V.o.G. Haus Franz
Haus "La Rocca" – Pfadfinderlokale der Einheit Franz von Assisi
Kontakt über : V.o.G. Haus Franz
Jugendheim Oberstadt
Kontakt über : V.o.G. Offene Jugendarbeit Eupen
Jugendheim Kettenis
Kontakt über : V.o.G. Offene Jugendarbeit Eupen